Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können.

Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen (bis 2.000 Personen)

Bei Pandemie-bedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss.

Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen Tickets ansteigen.

Ausfallabsicherung für kleinere Kulturveranstaltungen

Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.

Ab dem 15. Juni 2021 können sich Kulturveranstalter über die einheitliche IT-Plattform für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline unter Tel. 0800/6648430 zur Verfügung.

 

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

Stand: 17. Juni 2021, 13:19 Uhr