Sonderprogramm Corona Venture Capital

Zur Stärkung der Wirtschaft stellen die ISB und das Land Rheinland-Pfalz mit Unterstützung der KfW weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung. Das Sonderprogramm Corona Venture Capital kommt Jungunternehmen sowie kleinen und mittleren Betrieben zugute, die weiterhin Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Krise erwarten. Betroffene mittelständische Unternehmen und Start-ups erhalten Eigenkapital bis zu einer Höhe von 500.000 Euro in Form von offenen und stillen Beteiligungen. Anträge können bis zum 1. November 2020 gestellt werden.

 

Beteiligungskonditionen
Start-ups: KMU:
  • Typisch stille Beteiligung, mind. 100.000 EUR bis zu 500.000 EUR
  • Typisch stille Beteiligung, mind. 100.000 EUR, maximal 500.000 EUR
  • 5 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung
  • 10 Jahre Laufzeit – davon 5 Jahre tilgungsfrei und danach ratierliche Rückführung in halbjährlichen Raten
  • Vergütung in der Regel analog zur KMU-Variante zzgl. einer Endvergütung von 15 %
  • Festvergütung 3 % p.a. + 3 % gewinnabhängige Vergütung
  • Verwendungszweck: Betriebsmittel, Gehälter, F & E-Investitionen, Markteinführungsaufwendungen
  • Verwendungszweck: Betriebsmittel, Gehälter, Warenlager, Kleinstinvestitionen
  • In Ausnahmefällen sind auch offene Beteiligungen zu marktgerechter Bewertung möglich

 

Die Antragsunterlagen für das Sonderprogramm werden von der ISB auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen unter www.isb.rlp.de/corona.

Richtlinien für Start-ups

Richtlinien für KMU