Start der neuen GRW-Förderperiode 2022-2027

Ab sofort ist eine Antragstellung für die neue GRW-Förderperiode 2022-2027 möglich. GRW – hinter dieser Abkürzung steckt die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Durch die Förderung von gewerblichen und gleichzeitig regionalen Investitionen werden Unternehmen in den strukturschwachen Regionen des Landes gezielt unterstützt, um ihnen die Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu erleichtern. Dazu gehören auch die Kommunen in der Südwestpfalz.

„In der vergangenen Förderperiode wurden im Landkreis Südwestpfalz 46 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 15 Millionen Euro bewilligt. Die hohe Nachfrage nach GRW-Mitteln zeigt das weiterhin große Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Südwestpfalz. Ich freue mich darüber, dass in der neuen Förderperiode der gesamte Landkreis nun als C-Fördergebiet eingestuft wurde und somit Zuschüsse bis zu 35 Prozent möglich sind“, so WFG-Geschäftsführerin Miriam Heinrich.

Mit der GRW-Förderung werden überwiegend überregional tätige, gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (einschließlich Fremdenverkehrsbetriebe) in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses unterstützt. Förderfähig sind beispielsweise die Errichtung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, sowie die grundlegende Änderung des Produktionsprozesses.

Das GRW-Förderprogramm wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz aufgelegt und durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umgesetzt. Im Haushaltsjahr 2022 stehen rund 30 Millionen Euro bereit.

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)

 

 Die neue Verwaltungsvorschrift kann auf der Homepage der ISB eingesehen werden:  www.isb.rlp.de