Überbrückungshilfe III: Neuer Zuschuss möglich

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus wurden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23. März 2021 um.

Was ist neu bei der Überbrückungshilfe III?

  • Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021
  • Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent
  • Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert
  • Wahlrecht für Soloselbständige, die Gesellschaftende von Personengesellschaften sind: Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen
  • Nachträgliches Wahlrecht für Unternehmen und Soloselbstständige zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung

Weitere Informationen zum Eigenkapitalzuschuss und zu den Verbesserungen gibt es hier.
Außerdem wurden die FAQ zur Überbrückungshilfe III überarbeitet, darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert.

 

Der Eigenkapitalzuschuss und die weiteren Verbesserungen werden im Rahmen der bestehenden Überbrückungshilfe III gewährt. Die Plattform zur Antragstellung wurde entsprechend angepasst.
Seit dem 20. April 2021 können Unternehmen den Eigenkapitalzuschuss mit ihrem Erstantrag auf die Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen, die bereits einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, sollen den neuen Zuschuss mit einem Änderungsantrag ab Ende April beantragen können.

 

Stand: 21. April 2021, 12:27 Uhr