Überbrückungshilfe III Plus kann beantragt werden

Seit dem 23. Juli 2021 können Unternehmen Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Bundesregierung hat die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Damit sollen Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, weiterhin umfassend unterstützt werden.

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. So sind auch in der Überbrückungshilfe III Plus alle Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an Soloselbstständige, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren. Es können – wie auch schon in der Neustarthilfe – neben Soloselbständigen auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

 

Die Antragstellung endet am 31. Oktober 2021.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus gibt es hier.

 

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)