Überbrückungshilfe III Plus für KMU
Der Bund unterstützt Unternehmen und Selbständige auch weiterhin während der Corona-Pandemie. Die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. In der Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag auf „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur.
Außerdem hat die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
Sonderfonds des Bundes für Messe und Ausstellungen
Zudem ist der Corona-Sonderfonds zur Ausfallabsicherung von Messen und Ausstellungen gestartet. Die Ausfallabsicherung ermöglicht Planungssicherheit und setzt wichtige Anreize für den Restart. Über das Programm werden veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von bundesweit insgesamt bis zu 600 Millionen Euro abgesichert. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. November 2022. Die Messe oder Ausstellung muss dabei vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden.
Darüber hinaus werden von Corona-Schutzmaßnahmen betroffene Advents- und Weihnachtsmärkte mit weiteren Maßnahmen unterstützt. Die Details werden nun im Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium geregelt.
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)
Stand: 25. November 2021, 11:25 Uhr