Überbrückungshilfe IV kann ab sofort beantragt werden

Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe IV bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Mit dem Einreichen des Antrags erhalten die Antragssteller im Regelfall bereits eine Abschlagszahlung von bis zu 50% des beantragten Zuschusses. Die Überbrückungshilfe IV greift ab Januar 2022 bis zunächst März 2022.

Die Überbrückungshilfe IV sieht zudem eine Reihe von Veränderungen gegenüber der Überbrückungshilfe III vor:

  • Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind.
  • Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.
  • Wer zusätzliches Personal für die Einhaltung der 2G- und 2G-Plus-Regelung einstellen musste, kann diese Kosten anrechnen lassen.
  • Wer im Januar sein Geschäft schließt, weil es unter den geltenden Regelungen nicht rentabel ist, kann ebenfalls die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen.
  • Die Beihilfegrenzen werden angehoben: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Mio. Euro Förderung beantragen (bislang 1,8 Mio. Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Mio. Euro (bislang 10 Mio.).

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)

 

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV gibt es hier.

 

Stand: 10. Januar 2022, 09:17 Uhr