Seit Mitte September 2020 hat das BMG mit Herstellern und Vertreibern von Schnelltests vorausschauend Rahmenverträge (MoU) zur Sicherung von Antigen-Schnelltests für den deutschen Markt geschlossen. Die Unternehmen sichern dabei zu, über eine bestimmte Laufzeit monatliche Kontingente bis zu 50 Mio. Tests bereitzustellen. Für das Jahr 2021 hat das BMG auf diese Weise insgesamt rund 550 Mio. Schnelltests gesichert.
In Umsetzung der nationalen Teststrategie sehen die Vereinbarungen eine prioritäre Versorgung des Gesundheitswesens vor und enthalten gleichzeitig eine Öffnungsklausel für weitere Bereiche in Ländern, Kommunen und Unternehmen.
Das nachstehende Verzeichnis der Unternehmen, mit denen das BMG Rahmenverträge geschlossen hat wurde Anfang Dezember 2020 erstmals erstellt und seitdem fortlaufend aktualisiert, um den Beschaffern von Antigentests im Gesundheitswesen und bei den Ländern und Kommunen konkrete Ansprechpartner für die Bestellung der Tests nennen zu können. Durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet sind die Unternehmen, die auch bereits Antigentests für die Eigenanwendung durch Laien („Antigen-Selbsttests“) anbieten.
Verzeichnis der MoU-Partner_Stand 2021 03 05
Darüber hinaus hält die Landesregierung auf ihrer Homepage zahlreiche Informationen rund um das Thema Testung bereit.
Unter dem Punkt „Downloads“ findet sich eine Informationsmappe für die (kommunalen) Teststellen. Hier stehen auch Vordrucke zur „Einverständniserklärung“ und „Bescheinigung des Testergebnisses“ zum Download bereit.