Update: Einstufung Département Moselle als Virusvariantengebiet

Das Département Moselle wird mit Wirkung vom 2. März 2021, 0.00 Uhr, als Virusvariantengebiet eingestuft. Die Einstufung erfolgte nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Nach jetzigem Stand sind keine Grenzschließungen beabsichtigt und auch keine generellen Grenzkontrollen für Arbeitsplatzpendler vorgesehen, jedoch können unregelmäßige Kontrollen in der Grenzregion beziehungsweise im Hinterland stattfinden. Wie Staatssekretärin Heike Raab (Staatskanzlei Rheinland-Pfalz) heute Nachmittag in einer Videoschalte mitgeteilt hat, bestehen für Berufstätige aus dem Département Moselle bei der Einreise nach Deutschland ab Dienstmorgen folgende Regelungen:

  1. Bei ihrer Einreise müssen Grenzgänger einen Nachweis über einen PCR- oder Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis mitführen und bei Aufforderung vorzeigen. Der Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.
    Die Beschäftigten sind angehalten, möglichst auf die Test-Kapazitäten in Frankreich zurückzugreifen, da diese in den vergangenen Wochen massiv ausgeweitet wurden. Inwiefern sich die Beschäftigten in den Unternehmen oder in den Testzentren im Landkreis testen lassen können, wird derzeit noch geprüft.
  1. Beschäftigte benötigen außerdem eine digitale Einreiseanmeldung, die über das Reisendenportal des Bundes zu stellen ist: https://www.einreiseanmeldung.de/. Aufgrund eines Hackerangriffs ist die Plattform derzeit leider nicht erreichbar, es besteht aber eine Weiterleitung zu einem Ersatzformular.
  2. Die Arbeitgeber sind aufgefordert, ihren Beschäftigen eine Bescheinigung auszustellen, aus der hervorgeht, dass der Grenzübergang zum Zwecke der Berufsausübung am Standort XX (Ort des Betriebssitzes) erforderlich ist.

Die Regelungen gelten nur für Grenzgänger mit französischer Staatsbürgerschaft. Deutsche Grenzgänger mit Wohnsitz im Département Moselle sind von den Regelungen nicht betroffen.

 

Im Laufe des Abends wird die Landesregierung Rheinland-Pfalz FAQs herausgeben, das wir alsdann an Sie weiterleiten werden.

 

Stand: 1. März 2021, 18:15 Uhr