Die Bundesregierung hat die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe II sowie für die November- und Dezemberhilfe verlängert.
Die Überbrückungshilfe II, die als Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen in den Fördermonaten September bis Dezember 2020 fungiert, kann nun bis zum 31. März 2021 beantragt werden.
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes soll Unternehmen, Selbständige und Vereine unterstützen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wurde.
Alle wesentlichen Informationen zur November- und Dezemberhilfe inklusive einer Hilfe zur Antragsstellung gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie & Bundesministerium der Finanzen)