Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten verlängert. Mit der Änderung der derzeit gültigen Verordnung werden die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz bis einschließlich 24. November 2021 verlängert und an die steigenden Infektionszahlen angepasst. Die überarbeitete Verordnung tritt am 10. September 2021 in Kraft.


Weiterhin gültige Verpflichtungen der Arbeitgeber:

  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt
  • Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten
Neue Verpflichtungen:

  • Aufklärung der Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Impfmöglichkeiten
  • Unterstützung der Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten und Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten

Die neue Verordnung kann nach der Überarbeitung hier eingesehen werden.

 

(Quelle: Bundesregierung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Stand: 3. September 2021, 09:49 Uhr