Änderungen im Verpackungsgesetz

Ab dem 1. Juli 2022 wird die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister auf sämtliche Hersteller im Sinne des VerpackG sowie Letztvertreiber von Serviceverpackungen ausgeweitet. Im Zuge dessen stellen sich Fragen wie „Was gilt für bereits eingetragene Unternehmen?“ und „Was ist bei neuen Registrierungen zu beachten?“.

Der DIHK und die Zentrale Stelle Verpackungsregister informieren am Montag, 2. Mai 2022, in einem gemeinsamen Webinar über die Neuerungen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 25. April 2022 möglich.

 

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