Ab Anfang 2023 werden Gastronomiebetriebe, Caterer und Lieferdienste durch das Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten. Verbrauchende haben somit künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen.
Eine gute Möglichkeit, sich frühzeitig Gedanken über To-Go-Mehrwegsysteme und die Anwendung im eigenen Betrieb zu machen. Welche Systeme gibt es? Wie kann ich diese in meinem Unternehmen einsetzen, was kostet mich das und welchen Aufwand bringt es mit sich?
Die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz stellt am 6. Dezember 2021 in Kooperation mit „Nachhaltiges Reiseziel – Deutsche Weinstraße“ und den Mehrwegsystem-Anbietern RECUP und Vytal die Änderungen im Verpackungsgesetz und Alternativen zur Einwegverpackung vor. Im Anschluss berichten zwei Unternehmen über ihre eigenen Erfahrungen und den praktischen Einsatz von Mehrwegsystemen in ihrem Betrieb.